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Grundsteuerreform 2022 (Wirkung ab 2025)

Die Grundsteuer ist eine der ältesten direkten Steuern. Als Sach- und Objektsteuer fällt sie auf das Eigentum und Erbbaurechte an Grundstücken wie auch an deren Bebauung an und ist an die Kommunen zu entrichten. Berechnet wird sie nach einer Formel aus dem Einheitswert, dem Grundsteuermessbetrag und einem individuellen Hebesatz je nach Kommune. Die Berechnung der Grundsteuer stand viele Jahre in  der Kritik, da ihre Berechnung den Grundsätzen der Gleichbehandlung zuwiderhandele und durch sehr veraltete Hauptfeststellungen starke Wertverzerrungen hervorrufe.

Mit Urteil vom 10.4.2018 hatte das Bundesverfas­sungsgericht die bisherigen Regelungen zur Ermitt­lung der Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Auf­grund dieses Urteils müssen für Zwecke der Grund­steuer zum 1.1.2022 (mit Wirkung ab dem 1.1.2025) bundesweit ca. 36 Mio. wirt­schaftliche Ein­heiten (Grund­stücke bzw. Betriebe der Land- und Forst­wirt­schaft) neu bewertet werden.

Nicht alle Bundesländer werden dem Bewertungsvorschlag des Bundes folgen Insbesondere Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen haben eine modifizierte Bewertung beschlossen.

Da die Gemeinden die Hebesätze noch nicht bestimmt haben, kann über die Höhe der zu erwartenden Grundsteuer ab 2025 noch keine Aussage getroffen werden.